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   OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - VI-U (Kart) 13/14   

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OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - VI-U (Kart) 13/14 (https://dejure.org/2015,18903)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2015 - VI-U (Kart) 13/14 (https://dejure.org/2015,18903)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - VI-U (Kart) 13/14 (https://dejure.org/2015,18903)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der IHF-Zulassungsbestimmungen für Spieler hinsichtlich der Verpflichtung der Vereine, die Spieler für Maßnahmen der Nationalmannschaft des jeweiligen Verbandes freizustellen ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der IHF-Zulassungsbestimmungen für Spieler hinsichtlich der Verpflichtung der Vereine, die Spieler für Maßnahmen der Nationalmannschaft des jeweiligen Verbandes freizustellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abstellungsbestimmungen von IHF und DHB rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abstellungsbestimmungen von IHF und DHB rechtmäßig

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Klage deutscher Handballvereine gegen Abstellungsbestimmungen von IHF und DHB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2016, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Durch den dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von der Rechtsprechung gewährten und nach und nach erweiterten Schutz soll das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, in seinem Funktionieren vor widerrechtlichen Eingriffen bewahrt werden (BGHZ 193, 227-238, juris: Rn. 19 m.w.Nachw.).

    Unmittelbare Eingriffe in das Recht am bestehenden Gewerbebetrieb, gegen welche § 823 Abs. 1 BGB Schutz gewährt, sind nur diejenigen, die irgendwie gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 193, 227-238, juris: Rn. 21 m.w.Nachw.).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Weiter ist dann zu prüfen, ob die mit dem Beschluss verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen notwendig mit der Verfolgung der genannten Ziele zusammenhängen und ob sie im Hinblick auf diese Ziele verhältnismäßig sind (EuGH, Urt. 18.07.2006, C-519/04 P, Slg. 2006, I-6991-7028, Rn. 42 - Meca-Medina u. Majcen ).

    Bei der Prüfung, ob eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, ist der konkrete Rahmen zu berücksichtigen, in dem eine Vereinbarung ihre Wirkung entfaltet, insbesondere der wirtschaftliche und rechtliche Kontext, in dem die betroffenen Unternehmen tätig sind, die Art der Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich die Vereinbarung bzw. der Beschluss bezieht, sowie die tatsächlichen Bedingungen der Funktion und der Struktur des relevanten Marktes (EuGH, Urt. 18.07.2006, C-519/04 P, Slg. 2006, I-6991-7028, Rn. 39 ff. - Meca-Medina u. Majcen ).

  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Einen Ausnahmebereich für den Sport gibt es nicht (EuGH, Urt. v. 18.07.2006, Slg. 2006, I-7006, Rn. 22, 45 ff. - Meca-Medina; EuGH, Urt. v. 11.04.2000 - Rs. C-191/97- Slg. 2000, I-2549, Rn. 56 f. - Deliège v. Ligue francophone de judo; EuGH, Urt. v. 01.07.2008, Az. C-49/07, Rn. 23-29 - MOTOE ).

    Ansonsten sind sie als Unternehmensvereinigung anzusehen, wenn ihre Mitglieder, z.B. Profivereine, wirtschaftlich tätig sind (EuGH, Urt. v. 11.04.2000 - Rs. C-191/97- Slg. 2000, I-2549, Rn. 46 . - Deliège v. Ligue francophone de judo; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht Bd. 1 EU/Teil1, 5 Aufl., Ar.t 101 Abs. 1 AEUV Rn. 23; Hellmann in Jaeger/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, § 1 GWB Rn. 17 ff.).

  • LG Dortmund, 14.05.2014 - 8 O 46/13

    Freistellung von ausländischen Handballspielern für Belange deren jeweiligen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) wird das am 14. Mai 2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund - Az.: 8 O 46/13 - abgeändert und die Klage als unzulässig verworfen.

    Die Beklagten zu 1) und 2) beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 14.05.2014 (8 O 46/13) die Klage abzuweisen.

  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Handelt es sich um verschiedene, aber verbundene Märkte, so können nur besondere Umstände eine Anwendung von Art. 102 AEUV auf ein Verhalten rechtfertigen, das auf dem verbundenen, nicht beherrschten Markt festgestellt wurde und sich dort auswirkt (EuGH, Urt. v. 14.11.1996, Az. C 333/94, Slg. 1996 I-05951 - Tetra Pak/Kommission ).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Einen Ausnahmebereich für den Sport gibt es nicht (EuGH, Urt. v. 18.07.2006, Slg. 2006, I-7006, Rn. 22, 45 ff. - Meca-Medina; EuGH, Urt. v. 11.04.2000 - Rs. C-191/97- Slg. 2000, I-2549, Rn. 56 f. - Deliège v. Ligue francophone de judo; EuGH, Urt. v. 01.07.2008, Az. C-49/07, Rn. 23-29 - MOTOE ).
  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Sie ist Unternehmensvereinigung und, soweit sie selbst eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, Unternehmen (Emmerich in Immenga/Mestmäcker, aaO. Art. 101 Abs. 1 AEUV Rn. 38; EuG, Urt. v. 26.01.2005, Az. T-193/02, WuW/E EuR 881, 882 ff., Rn. 69 - 72, - Piau/FIFA ).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Insbesondere der Unterlassungsantrag muss möglichst konkret gefasst sein, damit für die Rechtsverteidigung und Vollstreckung klar ist, worauf sich das Verbot erstreckt (BGH NJW 2000, 1792, 1794).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Grundsätzlich ist der Klageantrag hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret (beziffert oder gegenständlich) bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt und den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt (BGH NJW 1991, 1114, juris Rn. 18; Greger in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 253 Rn. 13).
  • EuGH, 27.01.1987 - 45/85

    Verband der Sachversicherer / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14
    Ein unter das Kartellverbot fallender Beschluss einer Unternehmensvereinigung liegt danach immer schon dann vor, wenn die Unternehmensvereinigung ihren ernsthaften Willen zum Ausdruck bringt, das Verhalten ihrer Mitglieder auf einem bestimmten Markt zu koordinieren (EuGH, Urt. v. 27.01.1987 - C-45/85, Slg. 1987, 405 rn. 32 - Verband der Sachversicherer ; BGH, WuW/E DE-R 2408, 2413, Rn. 26 m.w.Nachw. - Lottoblock ).
  • BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09

    Aktienkauf - Internationale Zuständigkeit bei Klagen gegen Täter und Gehilfen

  • EuGH, 15.05.1975 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19

    Kartellrechtlicher Prüfungsmaßstab für Reglement für Spielervermittlung

    So wurden die "Meca-Medina" - Kriterien zwischenzeitlich auch in mehreren instanzgerichtlichen Entscheidungen angewandt worden, die aus der Organisation des Sports erwachsen sind und zugleich wirtschaftliche Auswirkungen für die betroffenen Vereine, Spieler und Dritte hatten (OLG Bremen Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 VI-U (Kart) 13/14- IHF Abstellbedingungen).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15

    Anwendung einzelner Regelungen aus dem "DFB-Reglement für Spielervermittilung"

    Die mit dem Beschluss verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen müssen zudem notwendig mit der Verfolgung der genannten Ziele zusammenhängen und im Hinblick auf die verfolgten Ziele verhältnismäßig, insbesondere angemessen sein (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 - VI-U (Kart) 13/14 (IHF Abstellbedingungen); OLG Bremen, Urt. vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz

    Mit ihrem jedweder Substantiierung entbehrenden Vorbringen legen sie nicht Tatsachen oder tatsächliche Umstände dar; vielmehr machen sie, soweit sie eine rechtserhebliche Abstandnahme von der im März 2011 im Sinne von § 1 GWB erfolgten Abstimmung ihres Verhaltens reklamieren, lediglich eine Rechtstatsache geltend (zur Begriffsunterscheidung vgl. etwa Senat, Urteil v. 15. Juli 2015 - VI-U (Kart) 13/14 , WuW/E DE-R 4844 Rz. 74 aE bei juris - IHF-Abstellbedingungen ).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2016 - U (Kart) 2/16

    Wirksamkeit der Änderung von Satzungsbestimmungen eines vertikalen

    Unternehmensvereinigungen können zwar auch als Gesellschaften auftreten, die selbst Unternehmen sind, dann muss es sich aber um Gesellschaften handeln, deren Zweck es nicht nur ist, die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen wahrzunehmen und etwa die unternehmerische Tätigkeit ihrer Mitgliedsunternehmen zu fördern (so etwa § 1 GenG), sondern auch, einen koordinierenden Einfluss auf das Marktverhalten ihrer Mitgliedsunternehmen zu nehmen und in den Wettbewerb zwischen ihren Mitgliedsunternehmen untereinander oder im Verhältnis zu Dritten einzugreifen (wie etwa Taxigenossenschaften; siehe dazu: Senat, Urt. v. 15.07.2015, VI-U (Kart) 13/14, WuW/E DE-R 4844, 4849 f. - IHF-Abstellbedingungen; Senat, Urt. v. 26.02.2014, VI-U (Kart) 35/12, WuW/E DE-R 4492, 4496 - Zertifizierungspraxis; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, 5. Auflage 2014, § 1 Rdn. 73, 76; Hengst in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Auflage 2014, Art. 101 AEUV Rdn. 103; Krauß in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Auflage 2014, § 1 GWB Rdn. 103; Paschke in Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2015, Art. 101 AEUV Rdn. 47 f.).

    Unternehmen sollen sich jedoch nicht allein dadurch, dass sie ihr Wettbewerbsverhalten über institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit abstimmen, dem Kartellverbot entziehen können (siehe dazu: Senat, Urt. v. 15.07.2015, VI-U (Kart) 13/14, WuW/E DE-R 4844, 4849 f. - IHF-Abstellbedingungen; Hengst in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Auflage 2014, Art. 101 AEUV Rdn. 103; Paschke in Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2015, Art. 101 AEUV Rdn. 47).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    Es fehlt daher freilich an einer wirtschaftlichen Tätigkeit (im Sinne des sogenannten funktionalen Unternehmensbegriffs), der die Einzelhändler zu Gunsten der Pressegrossisten nachgehen; das Erbringen einer wirtschaftlichen Leistung gegen Entgelt ist für die Feststellung einer unternehmerischen Tätigkeit wesentlich (vgl. Senat, Urteil v. 15.7.2015 - VI-U (Kart) 13/14 , WuW/E DE-R 4844, Rz. 84 bei juris m.w.N. - IHF-Abstellbedingungen ; Immenga/Mestmäcker - Zimmer , § 1 GWB Rz. 31 m.w.N.).
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